Informationen zu Entschuldigungen, Fehlzeiten, Freistellungen
Es gelten folgende Regelungen:
- Die Erkrankung eines Schülers ist der Schule am 1. Tag telefonisch zu melden. Spätestens am 3. Tag nach Erkrankungsbeginn (falls nur ein oder zwei Tage krank) ist das Attest oder eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ausnahmen legt der Klassenleiter fest.
- Für länger als 3 Tage dauernde Erkrankungen ist grundsätzlich ein Attest vorzulegen; in begründeten Fällen kann ein solches auch bei kürzerer Dauer verlangt werden. Diese Atteste sind von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
- Alle Entschuldigungen sind von den Erziehungsberechtigten vollständig selbst zu schreiben. Einen Vordruck für ein Entschuldigungsschreiben können Sie in unserem Downloadbereich herunterladen (PDF, 44KB).
- Jede Entschuldigung muss den Grund des Fehlens enthalten.
- Freistellungen vom Unterricht in dringenden Fällen (egal, ob stunden- oder tageweise) müssen grundsätzlich schriftlich beantragt werden. Dieses gilt auch für vorher bekannte Arzttermine:
- bis zu drei Tagen beim Klassenleiter (mindestens 1 Woche vorher)
- 3 Tage bis zu 4 Wochen beim Schulleiter über den Klassenleiter (mindestens 2 Wochen vorher) und
- über 4 Wochen über den Klassenleiter und den Schulleiter beim zuständigen Schulaufsichtsbeamten des Landesschulamtes (mindestens 6 Wochen vorher).
- Befreiungen vom Sportunterricht setzen ein sport- oder schulärztliches Attest voraus, es sei denn, die Erkrankung ist offensichtlich (z. B. Gips). Diese Befreiung ist keine Freistellung von der Sportstunde, die Teilnahme an theoretischen Unterweisungen u.ä. muss weiter gewährleistet sein und erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Sportlehrer.