17.03.2025 BVG-Streik
Streik der BVG am 26. und 27. März 2025
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
wir weisen Sie darauf hin, dass trotz des angekündigten Streiks der BVG weiterhin die Schulpflicht gilt. Freistellungen aus Streikgründen sind gesetzlich nicht vorgesehen, insbesondere nicht bei einem rechtzeitig angekündigten Streik.
Uns ist sehr wohl bewusst, dass der Schulweg durch den Streik in einigen Fällen sehr herausfordernd sein kann. Allerdings hat sich bei den letzten Streiks gezeigt, dass es sehr wohl Möglichkeiten gibt, unsere Schule pünktlich zu erreichen.
Und natürlich hoffen wir auf eine schnelle Einigung der Tarifpartner, um das leidige Thema beenden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn-Peter Roloff, Schulleiter