Betriebspraktikum
Das Betriebspraktikum bildet einen Schwerpunkt des berufsorientierenden Unterrichts. In der neunten Klasse werden die Schülerinnen und Schüler für drei Wochen aus dem regulären Schulalltag herausgelöst. Sie arbeiten während dieser Zeit in Betrieben und Institutionen und sammeln auf diese Art und Weise wichtige Erfahrungen und Eindrücke aus der Berufswelt.
Den Praktikumsbetrieb suchen sich die Schülerinnen und Schüler nach vorgegebenen Kriterien selbst.
Kriterien (Auswahl)
- Da die Schule auch während des Praktikums die Aufsichtspflicht hat, darf die Entfernung zum Betrieb nicht zu groß sein (Als Richtlinie gilt: S-Bahn- Bereich und das nähere östliche Umland von Berlin).
- Der Betrieb sollte nach Möglichkeit ausbildungsberechtigt sein.
- Es müssen die Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes erfüllt werden (keine Wochenend- und Nachtarbeit).
- Betriebe, die ungeeignet sind (z.B. Spielcasinos o.ä.), werden nicht genehmigt.